Maximum 20 Personen / Geeignet für Sitzungen, Präsentationen, kleine Konzerte, Vorträge, Unterricht.
BESCHREIBUNG:
Das 2. Stockwerk bietet eine gemütliche und einladende Atmosphäre für deine Meetings, Vorträge und Workshops. Hier kannst du in Ruhe und in angenehmem Ambiente arbeiten. Die Räume sind optimal für verschiedene Veranstaltungen geeignet. Die Küche steht dir zur Verfügung, um deine Kaffeepausen oder einen Aperitif vorzubereiten. Hier kannst du dich entspannen und dich mit den Teilnehmern austauschen.
Es gibt eine kleine Aperoruimte, die perfekt für Networking und informelle Gespräche geeignet ist. Hier können sich die Teilnehmer zwanglos unterhalten und Ideen austauschen.
Der grosse Raum dient als Hauptveranstaltungsraum für dein Event. Hier kannst du deine Präsentationen halten oder gemeinsam arbeiten. Für eine zusätzliche Ausstattung kannst du einen Beamer und eine Leinwand für nur 30,- pro Tag hinzumieten. Damit kannst du deine Inhalte professionell präsentieren.
Der Charme dieses Raumes ist einzigartig und wird sicherlich einen bleibenden Eindruck auf deine Gäste hinterlassen.Selbst eine Toilette auf dieser Etage steht den Gästen zur Verfügung, um ihren Komfort zu gewährleisten.Geniesse eine produktive und angenehme Arbeitsumgebung im 2. Stockwerk und mache dein Event zu einem Erfolg!
KOSTEN: In der Preisgestaltung unterscheiden wir zwischen einzelnen Personen, Vereinen (Eintritt frei) (V) sowie kommerziellen Veranstaltungen (mit Eintritt) (K)
BEMERKUNG: Langfristige Vermietungen sind nicht möglich. Dies wird bewusst vermieden, um das Programm vielfältig und abwechslungsreich zu gestalten. Stattdessen haben andere Veranstalter die Möglichkeit, ihre geplanten Veranstaltungen in der Unterkunft durchzuführen. So wird eine vielseitige Nutzung des Raumes ermöglicht.
ZEIT | V | K |
pro Stunde | 10 | 13 |
1/2 Tag (6 Stunden) | 68 | 88 |
1 Tag (12 Stunden) | 135 | 175 |
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BENÜTZUNGSREGLEMENT
Benuetzungsreglement-Vertrag-Kulturhaus-Maihof
Dieser Benützungsreglement die gleichzeitig als Vertrag zwischen beiden Parteien gilt, tritt erst in Kraft, wenn der Mieter mit der Anmeldung eindeutig bestätigt, dass er/sie das Benützungsreglement gelesen und genehmigt hat. Erst mit einer Genehmigung und Bestätigung der Reservierung durch die Betriebsleitung des Vereins Kulturhaus Maihof ist dieser Vertrag rechtsverbindlich